Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Altendorf GmbH
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Allgemeines
- Wir verkaufen und liefern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
- Der Besteller erkennt diese durch Erteilen seiner Bestellung an.
- Einkaufsbedingungen der Besteller verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
- Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
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Angebote
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- Abbildungen und Maßangaben in den Katalogen sind unverbindlich.
- Ànderungen der Ware durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten.
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Aufträge
- Bestellungen sind über unsere kostenlose Bestellfaxnummer in Auftrag zu geben. Für telefonische Bestellungen übernimmt die Altendorf GmbH keine Gewähr.
- Da die Lieferungen ohne Auftragsbestätigung erfolgen, gelten die Rechnungen als Auftragsbestätigung.
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Lieferung
- Alle Zeitangaben sind unverbindliche Richtwerte.
- Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung einer Lieferzeit vorbehalten.
- Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferungen sind ausgeschlossen.
- Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigt nicht zum Rücktritt vom Auftrag.
- Die Wahl des Transportweges erfolgt nach bestem Ermessen, ohne Haftung für schnellste bzw. preiswerteste Lieferung.
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Preise, Rabatte und Zahlungen
- Unsere Preise verstehen sich freibleibend in EURO ab Lager ausschließlich Verpackung, sofern die Lieferung frei Empfänger nicht ausdrücklich vereinbart ist.
- Für Verpackungen berechnen wir den Selbstkostenpreis. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht nicht.
- Alle Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen sich um die am Tag der Lieferung oder sonstigen Leistungen geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen.
- Wir gewähren folgende Skonti: 2% bei Lastschrift
- Bei Erstbestellung erfolgt Lieferung per Nachnahme.
- Die Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen, wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche, ist nicht möglich.
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Transport und Versicherung
- Mit der Übernahme der vom Besteller angeforderten Ware an den Frachtführer (Post, Bank, Paketdienst, Spediteur ect.) haben wir unsere Vertragspflichten erfüllt, und das Risiko geht auf den Besteller über. Das gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung.
- Es ist Sache des Bestellers, die Ware beim Empfang ohne Zeitverzug auf ihre Unversehrtheit zu prüfen.
- Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und ökologisch sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor, wobei jede Sendung gesondert berechnet wird.
- Folgekosten aus verspäteter Anlieferung oder von Transportschäden sind nicht versichert und werden von uns nicht abgedeckt.
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Eigentumsvorbehalte
- Erst mit Erfüllung unserer gegenwärtigen oder künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an den Besteller über.
- Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht, vielmehr gilt Miteigentum nach den Warenverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart.
- Vor dem Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes darf die Ware nur weiterveräußert werden, wenn der Käufer entweder unseren Eigentumsvorbehalt offenlegt und dieser aufrecht erhalten wird oder hiermit alle Forderungen gegen Abnehmer des Käufers an uns abgetreten werden. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofern an uns abzuliefern.
- Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Zweitkäufer nicht sofort bar bezahlt, hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.
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Beanstandungen/ Reklamationen/ Garantielieferungen
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.
- Warenrücklieferungen, welche unfrei erfolgen, werden nicht angenommen.
- Für Garantieansprüche beachten Sie bitte die Ablaufprozedur laut Garantieantrag/ Vorabtauschantrag.
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Gewährleistung und Schadensersatz
- Der Verkäufer verpflichtet sich, mangelhafte Teile entgeltlich durch taugliche Teile zu ersetzen. Läßt sich die Ware auch nach wiederholtem Austausch nicht mängelfrei produzieren, ist der Verkäufer berechtigt, anstelle der mangelhaften Ware mangelfreie zu liefern. Die bemängelten Teile sind auf Verlangen dem Verkäufer unentgeltlich zurückzugeben. Sie gehen, soweit sie durch taugliche Teile ersetzt werden, in unser Eigentum über.
- Weitergehende Gewä;hrleistungs- und/oder vertragliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlä;ssigkeit, der schwerwiegenden Verletzung von Hauptleistungspflichten bzw. der ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung von Eigenschaften.
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Schutzrecht
- 1.Die Gewä;hr gegenüber fremden Schutzrechten übernehmen wir für unsere Gerä;te nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
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Recht auf Rücktritt
- 1.Unsere Lieferungspflicht setzt unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers voraus. Treten in dieser nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel auf, so sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen bzw. Vorauskasse zu verlangen.
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Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Magdeburg.
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